Bergungsgruppe

Die Bergungsgruppe

Die Bergungsgruppe ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Personal und Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. Da die BGr mit leichten Komponenten ausgestattet ist, wird sie in der Regel als Gruppe zuerst zum Einsatz kommen. Die Ortsverbände des THW können in der Regel eine Ausrückzeit von 20 bis 30 Minuten nach der Alarmierung sicherstellen.

Die Bergungsgruppe rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. Sie führt Sicherungsarbeiten in Schadensstellen durch, leistet leichte Räumungsarbeiten und richtet Wege und Übergänge her. Ferner unterstützt sie technisch und personell die Fachgruppen des THW.

Die Bergungsgruppe wird durch einen Gruppenführer geleitet und untergliedert sich in einen Trupp, dem ein Truppführer vorsteht.

Um ihre Aufgaben Fachgerecht erledigen zu können, haben viele Helfer der BGr. Sonderfunktionen: u.a. Atemschutzgeräteträger, Schweißer, Sprechfunker, San-Helfer. Für verschiedene Helfer sind berufliche Qualifikationen gefordert, wie Holzbau-, Metall und Bauhandwerker.

Die Geräteausstattung der BGr ist weitestgehend absetzbar, tragbar und autark einsetzbar um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen. Sie umfasst ein umfangreiches Sortiment an Werkzeugen und Geräten zur Rettung und Bergung, handwerklicher Bearbeitung von Holz, Metall und Stein, Sicherung von Personen/Tieren und Einsatzstellen, zum Trennen, Heben und Bewegen von Trümmern, Bauteilen, Bau von Hilfskonstruktionen und vieles andere mehr. Als Fahrzeug ist der 1. Bergungsgruppe ein GKW I zugeordnet. Er dient zur Beförderung der Einsatzmannschaft und als Geräteträger der Ausstattung. Ferner ist er selbst Arbeitsgerät durch seine technischen Möglichkeiten, wie z.B. durch die im Fahrgestell montierte, hydraulische Seilwinde mit 5 bzw. 10 t Zugkraft. Er dient als Arbeitsplatz, zur Wartung der Ausstattung und zur Vorbereitung von Hilfskonstruktionen. Zusätzlich dient er als Zugfahrzeug für Anhänger bis 18 t zulässiges Gesamtgewicht (zGG).

Mögliche Einsatzgebiete der BGr. :

  • Erkundung von Schadenslagen
  • Vordringen zu Schadensstellen durch Überwinden oder Wegräumen von Hindernissen
  • Ortung verschütteter- und eingeschlossener Personen
  • Rettung dieser und Leistung von erster Hilfe
  • Transport Verletzter aus dem Gefahrenbereich
  • Durchführung technischer Sicherungsarbeiten und ggfls. Niederlegung einsturzgefährdeter Bauwerksteile
  • Rettung/Bergung von Tieren und Sachgütern sowie Transport dieser aus dem Gefahrenbereich
  • Bekämpfung von besonderen Gefahren im Rahmen der Bergung (z.B. Wasser, etc.)
  • Ausleuchtung von Schadensstellen Unterstützung anderer Fachgruppen technisch und personell
  • behelfsmäßiger Bau von Stegen und Brücken
  • Rettung/Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerten aus Wassergefahren
  • Sicherungsarbeiten bei Uferbefestigungen, Damm- und Deichsicherung
  • Beräumung von Schadensstellen zur Wiederherstellung von Zu- und Abfahrten